Sie können Ihr Abonnement jederzeit ändern. Dieser Artikel erklärt, was mit Ihrem aktuellen Plan passiert, wenn Sie wechseln – und warum Sie nicht doppelt belastet werden.
Wenn Sie auf einen höheren Plan upgraden
Sie können direkt in der App upgraden (z. B. von Einzelgerät auf Unbegrenzte Geräte). Sie müssen Ihren bestehenden Plan nicht kündigen.
Was passiert, hängt von Ihrer Plattform ab:
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Auf iOS (Apple):
- Ihr aktueller Plan endet sofort.
- Apple erstattet ungenutzte Zeit Ihrem Apple-ID-Guthaben.
- Der neue Plan tritt sofort in Kraft.
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Auf Android (Google):
- Der neue Plan tritt sofort nach dem Upgrade in Kraft.
- Ihre verbleibende Abonnementzeit wird auf den neuen Plan angerechnet.
- Sie werden erst an Ihrem ursprünglichen Abrechnungsdatum erneut belastet.
- An Ihrem nächsten Abrechnungsdatum wird der neue Plan berechnet und die reguläre Abrechnung beginnt.
Sie werden nicht doppelt belastet. Pro Konto ist nur ein aktives Abonnement erlaubt. Jeder ungenutzte Wert wird automatisch erstattet oder gemäß den Plattformrichtlinien angerechnet.
So upgraden Sie Ihren Plan:
Öffnen Sie die Vico Nature-App → Gehen Sie zu Vico Nature Awareness → Tippen Sie auf Plan ändern → Wählen Sie Ihren neuen Plan → Folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm, um den Wechsel abzuschließen.
Wenn Sie downgraden
Wenn Sie von einem höherwertigen Plan (wie Unbegrenzte Geräte) zu einem niedrigeren Plan (wie Einzelgerät) wechseln möchten, empfehlen wir, Ihr aktuelles Abonnement zuerst zu kündigen. Nach Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums können Sie in der App ein neues Abonnement abschließen.
- Dies hilft, doppelte Belastungen zu vermeiden und potenzielle Zugriffsprobleme zu verhindern.
- Sobald das bestehende Abonnement abgelaufen ist, können Sie jederzeit einen neuen Plan starten.
Sie werden nicht doppelt belastet. Pro Konto ist nur ein aktives Abonnement erlaubt. Auf iOS wird ungenutzte Zeit automatisch erstattet. Auf Android wird die verbleibende Zeit Ihres aktuellen Plans angerechnet, und die Abrechnung für den neuen Plan beginnt an Ihrem ursprünglichen Abrechnungsdatum.